Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.luebben.de veröffentlichte Website / mobilen Anwendung
der Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 15. März 2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota) ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

__ Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
__ Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
__ Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
__ Ein Beauftragter für Barrierefreiheit oder Beamter wurden ernannt.
__ Für die Mitarbeiter wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.
__ Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
__ Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.
__ Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein. 

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

__ WCAG 2.1 Level AAA
__ WCAG 2.0 Level AA
X  Die technischen Voraussetzungen unseres CMS ionas orientieren sich an den  BITV-Vorgaben. 

Aktueller Status der Inhaltskonformität 

__ Vollständig konform: Der Inhalt entspricht ohne Ausnahmen vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
X  Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
__ Nicht konform: Der Inhalt entspricht nicht dem Standard für Barrierefreiheit.
__ Unbekannt: Der Inhalt wurde nicht bewertet oder die Bewertungsergebnisse sind nicht verfügbar.

Anpassungsfähiges Design

Die Seiten sind einheitlich aufgebaut und gliedern sich in folgende Bereiche:

  • Suche in der Schnelleinstieg-Leiste am linken Bildschirmrand
  • Kontakt und Serviceinformationen feststehend am unteren Bildschirmrand
  • Hauptnavigation und Menübereich am linken Bildschirmrand
  • Kacheleinstiege zu wichtigen Themen im mittleren Bereich auf der Startseite
  • Erklärung zur Barrierefreiheit; Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache feststehend in der Fußzeile
  • Barrierefreiheit der Inhalte

Folgende Barrierefreiheitsstandards der Webseite erfüllen wir derzeit:

  • Links: Interne und externe Links sind farblich markiert. 
  • Externe Links sind zusätzlich durch ein Kästchen mit Pfeil gekennzeichnet. Zusätzliche Informationen werden angezeigt, sobald der Mauszeiger auf den Link zeigt. 
  • Bedienung mit der Tastatur: Mit der Tabulatortaste wird die Navigation ohne Maus ermöglicht. Der angesteuerte Link wird markiert und durch Drücken der Entertaste aktiviert.
  • Vergrößerung der Schrift: Die angezeigte Schriftgröße kann wie folgt geändert werden:
  1. im Internet Explorer über:
    Menü „Ansicht“ > „Textgröße“ > die gewünschte Größe oder durch Drücken der Tastenkombination „STRG“ und „+“ oder „STRG“ und „-“ (für Windows). Die Tastenkombination „STRG“ und „0“ stellt den Ursprungszustand wieder her.
  2. im Microsoft Edge über:
    Einstellungen oder Alt+X“ > „Zoom“ > die gewünschte Größe oder durch Drücken der Tastenkombination „STRG“ und „+“ oder „STRG“ und „-“ (für Windows). Die Tastenkombination „STRG“ und „0“ stellt den Ursprungszustand wieder her.
  3. in Mozilla/Firefox über:
    Menü „Ansicht“ > „Text-Zoom“ > die gewünschte Prozentzahl oder mit der Tastatur durch Drücken der Tastenkombination „STRG“ und „+“ oder „STRG“ und „-“ (für Windows). Die Tastenkombination „STRG“ und „0“ stellt den Ursprungszustand wieder her

Teilweise konform sind folgende Inhalte:

  • Eine Vorlesefunktion kann durch die Installation entsprechender Software bzw. Add on’s aktiviert werden.
  • Alternativtexte für Bilder und Objekte sind weitgehend vorhanden oder werden gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Absätze werden nicht immer anhand von p-Tags gegliedert.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

  • Videos: Nicht alle unserer Videos haben derzeit Untertitel.
  • Formulare, Broschüren und PDF-Dokumente: Nicht alle genannten Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

  • Es werden alle handelsüblichen aktuellen Browser unterstützt:
    Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Google Chrome, MacOS Safari, Android Chrome Browser, Apple mobile Safari
    (jeweils aktuelle Versionen) 
  • Es werden alle unterstützenden Technologien unterstützt, die gängige Standards verwenden.

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

X HTML

X WAI_ARIA

X CSS

X Javascript

__ SMIL

__ Andere Technologie:


Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 5. März 2021 erstellt und zuletzt am 11. März 2021 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie unser Kontaktformular:

Bitte füllen Sie alle mit markierten Pflichtfelder aus.


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg 

– Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle –

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S

14467 Potsdam

E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de


Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

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