Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen worden zu sein. Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
den genauen Standort, wo sich das (herrenlose) Fahrrad befindet
ist das Fahrrad angekettet ist oder nicht
wie ist der Zustand des Fahrrades
ggf. wie lange das Fahrrad sich bereits dort befindet
ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers
Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.