Identitätsbescheinigung für Flurstücke Ausstellung

  • Kurztext

    • Aktuelle Flurstücksnummmer
    • Liegenschaftskataster
    • Aktuelle Bezeichnung im Liegenschaftskataster
  • Teaser

    Was ist eine Identitätsbescheinigung für Flurstücke und wozu dient sie?

  • Volltext

    Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.

    Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.

  • Rechtsgrundlage(n)

    Brandenburgisches Vermessungsgesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.

  • Voraussetzungen

    Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.

  • Verfahrensablauf

    Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.

  • Bearbeitungsdauer

    1-3 Monate

  • Formulare/Schriftformerfordernis

    Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden 

  • Zuständige Stelle

    Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt


Ansprechpunkt

www.vermessung.brandenburg.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende