Kleingarten pachten

  • Kurztext

    Kleingärten dienen der Erholung und der Gewinnung von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf.

  • Teaser

    Wohin muss ich mich wenden, wenn ich einen kommunalen Kleingarten pachten will?

  • Volltext

    Ein Kleingarten ist ein Garten, der Ihnen zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Ausgenommen sind hier Eigentümer-, Arbeitnehmer- und Wohnungsgärten oder Grabland.

    Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese regeln, dass Sie als Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten können. Hierfür bezahlen Sie eine vereinbarte Pacht an den Verpächter. Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung der verwaltende Kleingartenorganisation bzw. der Kleingartenverein unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder. 

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverband Brandenburg der Kleingärtner e.V


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