Nutzung kommunaler Räume für Veranstaltungen
Kurztext
Spezielle Hinweise für - Stadt LübbenDas Kommunale Gebäudemanagement in Lübben obliegt dem Fachbereich Bauwesen, Sachgebiet Gebäudemanagement.
Liegenschaftsangelegenheiten werden im Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Liegenschaften bearbeitet.
Die Bewirtschaftung der SpreeLagune obliegt der Stabsstelle Wirtschaftsförderung.
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Hier erfahren Sie, ob die Möglichkeit besteht, kommunale öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.
Spezielle Hinweise für - Stadt LübbenDiese Dienstleistung verteilt sich in Lübben auf die Sachgebiete Gebäudemanagement (FB III), Liegenschaften (FB I) und auf die Stabsstelle Wirtschaftsförderung.
Volltext
Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u. v. m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.
Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften,
- Verwaltung von unbebauten Grundstücken,
- Mietangelegenheiten,
- Pachtangelegenheiten,
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken,
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude sowie sonstiger Gebäude,
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.
In vielen Kommunen besteht die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.
Spezielle Hinweise für - Stadt LübbenDas Kommunale Gebäudemanagement in Lübben obliegt dem Fachbereich Bauwesen, Sachgebiet Gebäudemanagement.
Liegenschaftsangelegenheiten werden im Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Liegenschaften bearbeitet.
Die Bewirtschaftung der SpreeLagune obliegt der Stabsstelle Wirtschaftsförderung. Es gilt die jeweils aktuelle Benutzungsordnung.
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Stadt LübbenBenutzungsordnung für die SpreeLagune der Stadt Lübben (Spreewald)
Anträge / Formulare