Bibliotheksausweis Sperrung

  • Kurztext

    • Bibliotheksausweis Sperrung
    • erfolgt durch die Bibliothek sofort nach Verlustmeldung
    • Ausweis ab diesem Zeitpunkt ungültig für alle weiteren Ausleihen bzw. Zugang zu sämtlichen Bibliotheksdienstleistungen 
    • persönliche Haftung bis zur Verlustmeldung bei Missbrauch 
    • Ersatzausweis kann auf Antrag kostenpflichtig neu ausgestellt werden
    • zuständig: jeweilige Bibliothek
  • Teaser

    Melden Sie sofort einen verlorenen Bibliotheksausweis, damit er gesperrt werden kann.

  • Volltext

    Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
    Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
    (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

  • Rechtsgrundlage(n)

    Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

  • Erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
  • Voraussetzungen

    Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises

  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:

    • Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
    • Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt bzw. ungültig.
    • Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
    • Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
  • Bearbeitungsdauer

    • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
    • per Post: maximal 10 Tage
  • Fristen

    maximal 4 Tage

  • Formulare/Schriftformerfordernis

    Formulare: Anmeldeformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: teilweise
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

  • Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden.
    • Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Zuständige Stelle

    die jeweilige Bibliothek

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Abteilungen