Ortsvorsteher, Ortsbeiräte, Dorfgemeinschaftshäuser

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    Sind regionale Ortsteile gebildet? Wie sind sie abgegrenzt und wer steht ihnen vor?

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    In Brandenburg können Gemeinden ihr Gebiet insgesamt oder Teile davon in Ortsteile einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsteile gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Bei den Ortsteilen handelt es sich oftmals um ehemals selbständige Gemeinden, die im Zuge einer Gebietsreform zusammengelegt oder eingemeindet wurden.

    Der Gebietsänderungsvertrag oder die Hauptsatzung können bestimmen, ob in dem Ortsteil ein Ortsbeirat oder ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin (Ortsteilvertretung) gewählt oder der Ortsteil ohne Ortsteilvertretung gebildet wird.

    Wenn ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin gewählt wird, vertritt diese Person die Belange des Ortsteils gegenüber den Organen der Gemeinde. Er oder sie wird vom Ortsbeirat aus einem Kreis von ehrenamtlichen (weiblichen oder männlichen) Beigeordneten zur Wahl aufgestellt und von den im Ortsteil wohnenden Bürgerinnen und  Bürgern gewählt. 

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lübben

    Die Ortsvorsteher und Ortsbeiräte in Lübben erreichen Sie über das Büro StVV, Gemeindeorgane:

    Ortsbeirat Lubolz: Marita Kabitschke, Paul Bruse, Simone Kuhne

    Ortsbeirat Radensdorf: Hans-Jörg Schacht, Anja Liebsch, Thomas Nakonzer

    Ortsbeirat Hartmannsdorf: Sylva Greiser, Carolin Penk

    Ortsvorsteher Neuendorf: Wolfgang Klinkmüller

    Ortsvorsteher Steinkirchen: Marcus Wrege

    Ortsvorsteher Treppendorf: Torsten Schade

    Die Dorfgemeinschaftshäuser können über die zentrale Vermietung im Rathaus lt. Engeltordnung gemietet werden.

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