Ortsvorsteher, Ortsbeiräte, Dorfgemeinschaftshäuser
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Sind regionale Ortsteile gebildet? Wie sind sie abgegrenzt und wer steht ihnen vor?
Volltext
In Brandenburg können Gemeinden ihr Gebiet insgesamt oder Teile davon in Ortsteile einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsteile gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Bei den Ortsteilen handelt es sich oftmals um ehemals selbständige Gemeinden, die im Zuge einer Gebietsreform zusammengelegt oder eingemeindet wurden.
Der Gebietsänderungsvertrag oder die Hauptsatzung können bestimmen, ob in dem Ortsteil ein Ortsbeirat oder ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin (Ortsteilvertretung) gewählt oder der Ortsteil ohne Ortsteilvertretung gebildet wird.
Wenn ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin gewählt wird, vertritt diese Person die Belange des Ortsteils gegenüber den Organen der Gemeinde. Er oder sie wird vom Ortsbeirat aus einem Kreis von ehrenamtlichen (weiblichen oder männlichen) Beigeordneten zur Wahl aufgestellt und von den im Ortsteil wohnenden Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Spezielle Hinweise für - Stadt LübbenDie Ortsvorsteher und Ortsbeiräte in Lübben erreichen Sie über das Büro StVV, Gemeindeorgane:
Ortsbeirat Lubolz: Marita Kabitschke, Paul Bruse, Simone Kuhne
Ortsbeirat Radensdorf: Hans-Jörg Schacht, Anja Liebsch, Thomas Nakonzer
Ortsbeirat Hartmannsdorf: Sylva Greiser, Carolin Penk
Ortsvorsteher Neuendorf: Wolfgang Klinkmüller
Ortsvorsteher Steinkirchen: Marcus Wrege
Ortsvorsteher Treppendorf: Torsten Schade
Die Dorfgemeinschaftshäuser können über die zentrale Vermietung im Rathaus lt. Engeltordnung gemietet werden.
Anträge / Formulare