Schmutzwasser
Kurztext
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Spezielle Hinweise für - Stadt LübbenWährend der Begriff Abwasser jedes Wasser bezeichnet, das durch Verbrauch verunreinigt oder auf anderem Weg in die Kanalisation gelangt (Regenwasser), bezeichnet Schmutzwasser nur das im Haushalt benutzte Wasser, das in die Kanalisation gelangt. In Lübben ist der Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SEL) der Stadt Lübben für die Schmutzwasseranlagen im Stadtgebiet zuständig.
Teaser
Informieren Sie sich hier über Abwasserbeseitigung und die Kosten dafür
Spezielle Hinweise für - Stadt LübbenDer Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SEL) der Stadt Lübben ist zuständig für die Schmutzwasseranlagen im Stadtgebiet.
Volltext
Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden (Stadtwerke, Zweckverbände, Ämter). Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der brandenburgischen Gewässer, der Siedlungshygiene und Gesundheit aller Brandenburgischen Bürger und Bürgerinnen. Als grundlegender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmt auch die Abwasserbeseitigung die Lebensqualität in allen Regionen des Landes.
Spezielle Hinweise für - Stadt LübbenDer Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SEL) ist zuständig für:
- Investitions- und Instandhaltungstätigkeiten an Schmutzwasseranlagen
- Technische Unterlagen ausstellen und fortschreiben
- Baumaßnahmen koordinieren und abnehmen
- Betrieb und Unterhaltung der Kläranlage sowie aller öffentlichen technischen Einrichtungen der Schmutzwasserentsorgung
- Erarbeitung und Änderung von Satzungen im Bereich Schmutzwasser, einschließlich der entsprechenden Kalkulationen
- Durchsetzung des Anschlusszwanges an die öffentliche, zentrale Schmutzwasseranlage
- Führung und Vervollständigung des Schmutzwasserkatasters
- Erteilung von Leitungsauskünften für Schmutzwasseranlagen
- Erteilung von Anschlussgenehmigungen an die öffentliche, zentrale Schmutzwasseranlage
- Genehmigung von Trinkwasserunterzählern
- Erstellung von Gebührenbescheiden für Schmutzwasser
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Stadt LübbenRechtsgrundlagen in Lübben (Dokumente siehe unter "Formulare"):
- Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung in der Stadt Lübben (Spreewald) - Abwassersatzung
- 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung in der Stadt Lübben (Spreewald) - Abwassersatzung
- Satzung über die Abschaffung und Rückerstattung von Anschlussbeiträgen für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Lübben (Spreewald)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) (Schmutzwassergebührensatzung)
- Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Lübben (Spreewald)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Spezielle Hinweise für - Stadt LübbenDie Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung entnehmen Sie bitte hier (Dokument unter "Formulare"):
Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) (Schmutzwassergebührensatzung)
Anträge / Formulare
- Einzugsermächtigung SEL
- Stadtentwässerung, Abwassersatzung
- Stadtentwässerung, Abwassersatzung - 1. Änderung
- Stadtentwässerung, Betriebssatzung
- Stadtentwässerung, Entwässerungsantrag - Anschluss des Grundstückes
- Stadtentwässerung, Satzung über die Abschaffung und Rückerstattung von Anschlussbeiträgen
- Stadtentwässerung, Schmutzwassergebührensatzung
- Stadtentwässerung, Schmutzwassergebührensatzung - 1. Änderung