Parkplatzgebühren, Herstellung von Stellplätzen, Stellplatzablöse

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lübben

    Parkgebühren in Lübben:

    Soweit das Parken auf öffentlichen Plätzen durch die Benutzung eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren erhoben; das gilt nicht für die Überwachung der Parkzeit durch Parkscheiben.

    Auf Antrag können befristete Parkgenehmigungen für folgende gebührenpflichtige Parkplätzeausgegeben werden: Ernst-von-Houwald-Damm (SchlossLübben), Lindenstraße, Gubener Straße (Am Hirsewinkel), Schillerstraße

    Herstellung von Stellplätzen / Stellplatzablöse in Lübben:

    Bei der Errichtung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, müssen Stellplätze hergestellt werden.

    Können notwendige Stellplätze nicht hergestellt werden, werden Ablösebeträge fälllig.

  • Teaser

    Welche Parkmöglichkeiten gibt es in der Kommune?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lübben

    Die Parkgebühren sowie die Möglichkeit, befristete Parkgenehmigungen zu bekommen, sind in der Gebührenordnung für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze geregelt.

    Die Notwendigkeit zur Herrichtung von Stellplätzen regeln die Stellplatzsatzung bzw. die Stellplatzablösesatzung

  • Volltext

    Informationen zum Thema Parken in den Städten und Gemeinden in Brandenburg.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lübben

    Parkgebühren in Lübben:

    Soweit das Parken auf öffentlichen Plätzen durch die Benutzung eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren erhoben; das gilt nicht für die Überwachung der Parkzeit durch Parkscheiben.

    Auf Antrag können befristete Parkgenehmigungen für folgende gebührenpflichtige Parkplätzeausgegeben werden: Ernst-von-Houwald-Damm (SchlossLübben), Lindenstraße, Gubener Straße (Am Hirsewinkel), Schillerstraße

    Herstellung von Stellplätzen / Stellplatzablöse in Lübben:

    Bei der Errichtung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, müssen Stellplätze hergestellt werden.

    Können notwendige Stellplätze nicht hergestellt werden, werden Ablösebeträge fälllig.

  • Rechtsgrundlage(n)

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lübben

    Gebührenordnung für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze in der Stadt Lübben (Spreewald)

    Satzung der Stadt Lübben (Spreewald) über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung)

    Stellplatzablösesatzung der Stadt Lübben (Spreewald)

  • Anträge / Formulare