4. BÜRGERDIALOG ZU HAUPTSATZUNGSÄNDERUNG


Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) strebt eine Hauptsatzungsänderung an. Ziel ist es, zur kommenden Kommunalwahl im Juni 2024 auch in den Ortsteilen Neuendorf, Steinkirchen und Treppendorf einen Ortsbeirat zu bilden. Hierzu findet am 18. Januar um 17:00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal 325, ein Bürgerdialog statt. Ortsvorsteher und interessierte Bürger*innen sind herzlich eingeladen.

Im Januar reicht die Verwaltung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung zur Beratung im Hauptausschuss am 15. Januar und zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar ein. Ziel ist es, dass auch die Ortsteile Neuendorf, Steinkirchen und Treppendorf einen Ortsbeirat zur kommenden Kommunalwahl bilden können, um mehr Beteiligung zu ermöglichen. Mit der entsprechenden Änderung der Hauptsatzung soll auch die kommunalrechtliche Gleichstellung der Ortsteile der Stadt Lübben (Spreewald) hergestellt werden. Der Entwurf zur Satzungsänderung ist ab dem 8. Januar im Ratsinformatiosnsystem unter luebben.ris-portal.de einsehbar.

HINTERGRUND

Aktuell ist für die Dauer der Wahlperiode (2019 – 2024) in den Ortsteilen Neuendorf, Steinkirchen und Treppendorf der Stadt Lübben jeweils ein Ortsvorsteher zu wählen (§ 3 (2) Hauptsatzung der Stadt Lübben). Aus den Ortsteilen Neuendorf, Treppendorf und Steinkirchen gibt es seit geraumer Zeit den Wunsch, mit der kommenden Kommunalwahl am 09. Juni 2024 einen Ortsbeirat zu wählen und die Aufgabe der Artikulation der Interessen des Ortsteils nicht einer einzigen Person (Ortsvorsteher) zu überantworten. Bei gemeinsamen Gesprächen und in vergangenen Sitzungen mit den Ortsvorstehern/Ortsbeiräten wurde dazu diskutiert.

4. BÜRGERDIALOG 18.01.
Im Vorfeld der Beratungen der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar findet am 18. Januar um 17:00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal 325, ein Bürgerdialog statt. Ortsvorsteher und interessierte Bürger*innen der Ortsteile Neuendorf, Treppendorf und Steinkirchen sind eingeladen, sich über die beabsichtigte Änderung der Hauptsatzung zu informieren. Zudem wird u. a. zur Arbeit von Ortsbeiräten im Land Brandenburg, zu den Mitsprache- und Anhörungsrechten, zum Ortsteilbudget sowie zur Wahl der Ortsbeiräte 2024 informiert.