Am 23. Mai 2024 wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat. Nach der friedlichen Revolution 1989 in der DDR wurde das Grundgesetz am 3. Oktober 1990 zur gemeinsamen Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands. Es ist ein Garant für Freiheit, Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern Menschen braucht, die wachsam sind und für sie einstehen. Die zahlreichen Demonstrationen in den letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass Menschen für die Demokratie, für die Vielfalt und gegen Hass auf die Straße gehen.
Um daran zu erinnern, dass unsere Werte einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung keine Selbstverständlichkeit sind, hat der Bundespräsident für den 23. Mai 2024 einen Staatsakt angeordnet. Im Anschluss findet vom 24. bis zum 26. Mai 2024 ein Demokratiefest in Berlin statt, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind. Rund um das Bundeskanzleramt und das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags wird ein buntes und abwechslungsreiches Programm angeboten. Mit dabei auch die Länder und viele zivilgesellschaftliche Organisationen. Auch der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht, der Bundeskanzler, die Bundesministerien sowie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung werden mit dabei sein.
"Fête de la Grundgesetz" am 23. Mai in Lübben
Am 23. Mai 2024 feiern wir mit der "Fête de la Grundgesetz" den 75. bzw. 34. Jahrestag des Grundgesetzes in Lübben. Zur Geburtstagsfeier wird es Kaffee und Kuchen geben, einen Blumenstrauß, Gespräche und Spiele. Neben Angeboten für Kinder, beispielsweise eine Hüpfburg, planen wir eine lange Kaffeetafel mit Kaffee und Kuchen auf dem Marktplatz. Verschiedene Redner*innen werden kurz zu den Grundrechten wie z. B. der Würde des Menschen, der Pressefreiheit, der Versammlungsfreiheit sprechen und danach darf gern an der langen Kaffeetafel weiter diskutiert werden. Los geht es um 15:00 Uhr. Wer einen Kuchen mitbringen möchte, ist herzlich eingeladen dies zu tun und die Kaffeetafel vielfältig und kreativ zu gestalten.
Offizieller Veranstalter der "Fête de la Grundgesetz" ist das Lübbener Forum gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Feier wird organisiert von Menschen aus der Zivilgesellschaft und der Paul-Gerhardt Kirchengemeinde Lübben. Die Veranstaltung wird finanziell gefördert über das Programm "Partnerschaft für Demokratie" des Landkreises Dahme-Spreewald im Rahmen des Bundesprogrammes "Demokratie leben!".
10 SPANNENDE FAKTEN
Quelle: Zehn Fakten zum Grundgesetz | Bundesregierung
Fakt 1 | Der Name
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Aber warum heißt es Grundgesetz und nicht Verfassung? Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde mit dem Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland als westdeutscher Teilstaat gegründet. Das Grundgesetz wurde als Provisorium begriffen: Man wollte die deutsche Teilung nicht vertiefen. Deshalb wurde der Begriff „Verfassung“ vermieden, um den vorübergehenden Zustand zu betonen.
Fakt 2 | Änderung und nicht veränderbare Artikel
Alle deutschen Gesetze müssen mit dem Grundgesetz übereinstimmen und es steht im Rang über ihnen. Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur möglich, wenn zwei Drittel des Bundestages sowie zwei Drittel des Bundesrates zustimmen. Jedoch enthält das Grundgesetz auch Artikel, deren Änderung nicht zulässig sind. Dabei handelt es sich um den Artikel 1, der die Menschenwürde garantiert, und den Artikel 20, der Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat beschreibt.
Fakt 3 | 200 Artikel
Das Grundgesetz beinhaltet über 200 Artikel. Das ist eine Besonderheit des Grundgesetzes, denn die meisten deutschen Gesetze werden in Paragrafen untergliedert. Der letzte Artikel trägt die Nummer 146.
Wie kommt es dann zu über 200? Zwischenzeitlich wurden neue Artikel eingefügt. Diese erhalten Buchstabenzusätze, wie 20a. Der Buchstabe, der am weitesten hinten im Alphabet ist, ist das „l“ – im Artikel 115. Es gibt aber auch Artikel, die aufgehoben (Artikel 49), weggefallen (Artikel 75) oder außer Kraft getreten (Artikel 143h) sind.Fakt 4 | Artikel 1 | Die Würde des Menschen ...
Der erste Artikel des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das gilt für jeden im Geltungsbereich des Grundgesetzes, ob deutscher Bürger oder einer anderen Nation und bindet alle staatlichen Organe, wie die Bundesregierung oder das Bundesverfassungsgericht.
Menschen sind wertvoll und haben eine Würde,
- egal, welche Religion sie haben,
- egal, aus welchem Land sie kommen,
- egal, ob sie Frauen oder Männer sind oder
- egal, wie alt sie sind.
HINTERGRUND: Erst der Mensch, dann der Staat
Staatliche Ziele stehen nicht absolut, sondern in einem dienenden Verhältnis zu den Menschen. Dies war zwischen 1933 und 1945 anders gewesen: Dem völkischen Rassenwahn der Nationalsozialisten folgend, wurden sechs Millionen Jüdinnen und Juden, aber auch Sinti und Roma in Europa verfolgt, entrechtet und ermordet. Auch wurden Menschen mit Erbkrankheiten oder Behinderungen zwangssterilisiert und zum Teil ebenfalls ermordet.
So etwas darf in Deutschland nie wieder passieren, darin waren war man sich bei den Beratungen zum Grundgesetz einig. Deshalb lässt sich der Schutz der Menschenwürde nicht vom Parlament außer Kraft setzen, sondern unterliegt der sogenannten Ewigkeitsgarantie, die in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz nachzulesen ist.
Der Artikel 1 des Grundgesetzes schützt den Menschen in seiner Würde. In Artikel 1 steht: Die Würde eines Menschen ist unantastbar. Das heißt: Die Würde darf auf keinen Fall verletzt werden.
Quelle: Die Nummer 1 in unserer Verfassung | Bundesregierung
Fakt 5 | Welcher Artikel wurde am häufigsten geändert?
Am häufigsten geändert wurde bisher Artikel 74: ganze zehnmal. Der Artikel beschreibt die Gebiete der konkurrierenden Gesetzgebung. Damit ist der Vorrang der Gesetze des Bundes gegenüber den Gesetzen der Länder gemeint.
Fakt 6 | Keine Benachteiligung
Eine wichtige Änderung des Grundgesetzes wurde 1994 im Artikel 3 Absatz 3 beschlossen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Ein großer Erfolg für die Behindertenrechtsbewegung.
Fakt 7 | Die Väter und Mütter des Grundgesetzes
Das Grundgesetz hatte 61 Väter und vier Mütter. Elisabeth Selbert setzte sich für die Festlegung der uneingeschränkten Gleichstellung von Mann und Frau ein. Damit scheiterte sie zunächst am Widerstand der anderen Mitglieder des Parlamentarischen Rats. Nach einer erfolgreichen Werbekampagne stimmten die Mitglieder aber schließlich einstimmig ihrem Vorschlag zu: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Fakt 8 | Tag des Grundgesetzes
Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 durch den Präsidenten und Vizepräsidenten des Parlamentarischen Rats ausgefertigt und verkündet. Der 23. Mai ist daher auch der „Tag des Grundgesetzes“.
Fakt 9 | Welche Bedeutung haben Parteien?
Parteien sind Bindeglieder zwischen den Bürgern und dem Staat. Ihre zentrale Rolle bei der politischen Meinungsbildung der Bürger ist im Grundgesetz festgeschrieben. Somit kommt ihnen der Status einer verfassungsrechtlichen Institution zu, festgehalten im Artikel 21: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit."
Fakt 10 | Vorbildfunktion in die Welt
Die Prinzipien der deutschen Verfassung sind nach 1949 weltweit übernommen worden – von Spanien bis Südkorea. Das Grundgesetz beschreibt eine rechtsstaatliche Demokratie, die diese Länder als Vorbild genutzt haben
Unsere Grundrechte
Das Grundgesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland: Es steht über allen anderen Gesetzen. In den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes stehen die „Grundrechte“. Die Grundrechte sind die wichtigsten Rechte der Menschen gegenüber dem Staat. Sie schützen sie vor Willkür, Ungerechtigkeit und Gewalt von Seiten des Staates. Ein Teil dieser Grundrechte gilt für alle Menschen in Deutschland. Diese Rechte nennt man auch „Menschenrechte“. Ein anderer Teil der Grundrechte gilt nur für Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Diese Rechte werden auch „Bürgerrechte“ genannt. (pm)