Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) informiert über Fristen zum Antragsverfahren eines (Online-)Wahlscheins anlässlich der Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23.02.2025.
Die Online- & Offline-Beantragung eines Wahlscheins mit Postversand der Wahlunterlagen ist in der Zeit vom 16. Januar bis 18. Februar 2025 möglich. Darüber hinaus erfolgt die Selbstabholung zu den gewohnten Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Lübben (Spreewald) im Wahlamt bis 21. Februar um 15:00 Uhr. Ab 19. Februar 2025 wird auf der Online-Seite auf die Selbstabholung der Wahlunterlagen hingewiesen.
Aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraumes muss der Wahlbrief rechtzeitig an die Wahlbehörde zurückgesendet bzw. abgegeben werden. Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) empfiehlt den direkten Einwurf in den Briefkasten der Stadtverwaltung Lübben (Spreewald), Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald) bis Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr.
- bis Di 18.02. Online-Beantragung des Wahlscheins mit Versandoption
- bis Fr 21.02., 15:00 Uhr Antrag Wahlschein mit Selbstabholung der Wahlunterlagen
- So 23.02., 18:00 Uhr persönliche Abgabe Wahlbriefe im Rathaus
- So 23.02. Wahltag
RÜCKSENDUNG PER POST
Wahlberechtigte sind selbst für eine rechtzeitige Rückgabe der hellroten Wahlbriefe an die Wahlbehörde verantwortlich. Ein rechtzeitiger Transport der Wahlbriefe durch die Deutsche Post ist mit bis zu drei Tagen Postlaufzeit einzuplanen.
ABGABE RATHAUS
Hellrote Wahlbriefe können noch bis Sonntag 23.02.2025, 18:00 Uhr (Wahl-Sonntag) persönlich in den Haus-Briefkasten des Rathauses eingelegt werden.
▼ HINWEIS
Ausschließlich beantragte Wahlscheine, die nicht zugegangen sind oder bei Wahlberechtigten verloren gegangen sind können bis Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr ersetzt werden, wenn Wahlberechtigte dies glaubhaft versichern.