Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 11. Dezember 2024 die sogenannte Vertrauensfrage beantragt. Am 16. Dezember 2024 haben die Mitglieder des Bundestages dem Bundeskanzler nicht das Vertrauen ausgesprochen. Der Bundespräsident hat auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltermin bestimmt.
Bekanntmachungen Stadt Lübben
FAQ
Wichtig! Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins kann der Versand der Briefwahlunterlagen/Wahlscheine voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 erfolgen. Der Antrag ist ab jetzt möglich: Online-Beantragung eines Wahlscheins
WAS WIRD GEWÄHLT?
... die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren.
WER DARF WÄHLEN?
...die Wahlberechtigung zur Bundestagswahl hat
1. wer am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
2. wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und
3. wer seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich gewöhnlich aufhält;
4. wer nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist;
5. jede*r im Ausland lebende, volljährige Deutsche auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 Satz 1 BundeswahlgesetzHINWEISE
- Personen, die nicht lesen können, dürfen eine helfende Person zur Wahl mitnehmen
- Personen mit einer körperlichen Behinderung, dürfen eine helfende Person zur Wahl mitnehmen
- blinde Personen oder Personen mit einer Sehbehinderung können als Hilfsmittel eine Stimm-Zettel-Schablone mitnehmen
- ACHTUNG FÜR HILFSPERSONEN: Keine Beeinflussung der Wahlentscheidung. Die Hilfs-Person muss die Wahl geheim halten.
WANN & WIE WIRD GEWÄHLT?
WANN
Der Bundespräsident bestimmt den Wahl-Termin ca. ein halbes Jahr vor dem Wahl-Tag.
Die Gemeinden versenden 3 bis 6 Wochen vor dem Wahl-Termin die Wahl-Benachrichtigungen.
Wer 3 Wochen vor der Wahl keine Wahl-Benachrichtigung erhalten hat, stellt beim Wahlamt im Rathaus einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages findet am 23. Februar 2025 statt.
WIE
Gewählt wird per Stimmzettel im Wahllokal oder mit Wahlschein per Briefwahl (siehe Briefwahl).
Die Wahllokale haben von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.Bei der Bundestagswahl haben Sie 2 Stimmen. Bedeutet: Sie dürfen auf dem Stimm-Zettel 2 Kästchen ankreuzen. Es gibt die Erst-Stimme für den*die Wahlkreis-Kandidat*in und die Zweit-Stimme für die Partei.
WAHLBENACHRICHTIGUNG
Bis zum 02.02.2025 sollten alle Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt sein.
Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass die wahlberechtigte Person im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist. Haben Sie bis zum 02.02.2025 keine erhalten, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist eine Wahl möglich.
Bringen Sie am Wahltag ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) mit, um sich vor dem Wahlvorstand legitimieren zu können.Es ist aber empfehlenswert sich unter der Telefonnummer 03546 7925- 05/06/07/08 zu informieren ob sie tatsächlich im Wahlberechtigtenverzeichnis stehen.
BRIEFWAHL
Man muss nicht in ein Wahllokal gehen. Es ist ebenfalls möglich, per Briefwahl abzustimmen. Sie müssen die Briefwahl beantragen:
OFFLINE-ANTRAG
Füllen Sie dazu die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus.
WICHTIG: Die Unterschrift muss vorhanden sein. Wer den Antrag im Namen einer anderen Person stellt, muss auch die Vertretungsvollmacht ausfüllen und unterschreiben lassen. Ohne Unterschrift können keine Wahlunterlagen zugeschickt werden.
Schicken Sie die Wahlbenachrichtigung zurück an die Wahlbehörde.PERSÖNLICHER ANTRAG VOR ORT
Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich, ab den 11.02.2025 wie folgt möglich:- Stadt Lübben (Spreewald)
- Bürgerbüro
- Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald)
Öffnungszeiten
- Montag geschlossen
- Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
- Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Individuelle Terminvergabe auch an den geschlossenen Tagen per Mail an buergerbuero@luebben.de möglich. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
ONLINE-ANTRAG
Sie können die Briefwahl auch im Internet beantragen. Folgen Sie hier dem QR-Code. Die Wahlbehörde schickt Ihnen die Unterlagen zur Wahl zu. Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist ab 16.01.2025, 12:00 Uhr bis zum 18.02.2025 hier möglich:Hinweise zum Ablauf gibt Ihnen die untenstehende Grafik.
AB WANN BEKOMME ICH MEINE BRIEFWAHLUNTERLAGEN/WAHLSCHEIN?
Wichtig! Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins kann der Versand der Briefwahlunterlagen/Wahlscheine voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 erfolgen.
WO KANN ICH MEINE BRIEFWAHLUNTERLAGEN ABGEBEN?
Sie können den Wahlbrief versenden, sodass er spätestens am Wahltag 18:00 Uhr beim Empfänger ankommt (die Versendung über die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich). Wir empfehlen einen Einwurf bei der Post bis spätestens 19.02. im Briefkasten.
Oder Sie werfen den Wahlbrief bei der Stadtverwaltung Lübben (Spreewald), Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald) ein.
EINTRAGUNG WÄHLERVERZEICHNIS
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) wird in der Zeit von Montag, dem 03. Februar 2025 bis Freitag, dem 07. Februar 2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
- Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
- Fachbereich II - Ordnung, Bildung und Soziales
- Bürgerbüro (Zimmer 116)
- Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
Tag
Datum
Uhrzeit
Montag
03. Februar 2025
Rathaus geschlossen - Terminvereinbarung möglich -
Dienstag
04. Februar 2025
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
05. Februar 2025
Rathaus geschlossen - Terminvereinbarung möglich -
Donnerstag
06. Februar 2025
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag
07. Februar 2025
9:00 bis 12:00 Uhr
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag dem 07. Februar 2025 bis 12:00 Uhr (16. Tag vor der Wahl), bei der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), Fachbereich II - Ordnung, Bildung und Soziales, Bürgerbüro (Zimmer 116), Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Einspruch einlegen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02. Februar 2025 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.
WO WIRD GEWÄHLT?
Lübben liegt im Wahlkreis 62 und hat 14 Wahlbezirke. Sie wählen in dem Wahlbezirk, in dem Sie wohnen. Jeder Wahlbezirk hat ein Wahllokal. Hier wird die Wahl durchgeführt.
Die Wahllokale sind am 23.02.2025 von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Ihr Wahllokal finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung rechts unten.
Möchten Sie in einem anderen Wahl-Lokal im Wahlbezirk 62 wählen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Nutzen Sie für den Antrag die Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Wahllokale in Lübben sind:
1
Nord 1
Liuba-Grundschule (Speiseraum), Wettiner Str. 1
barrierefrei
2
Nord 2
Liuba-Grundschule (Flur vor Raum 108), Wettiner Str. 1
barrierefrei
3
Nord 3
Liuba-Grundschule (Flur vor Raum 117), Wettiner Str. 1
barrierefrei
4
Nord/West
Sportstätte “Völkerfreundschaft“, Spielbergstr. 26
barrierefrei
5
West
Baubetriebshof (Aufenthaltsraum), Puschkinstr. 5A
barrierefrei
6
Mitte
Rathaus (Foyer), Poststr. 5
barrierefrei
7
Mitte/Ost
Rathaus (Vorflur 1. OG), Poststr. 5
barrierefrei
8
Ost
F.-L.-Jahn-Grundschule (Speiseraum), Dreilindenweg 20
barrierefrei
9
Hartmannsdorf
Dorfgemeinschaftshaus Hartmannsdorf, Hartmannsdorfer Landstraße 20
barrierefrei
10
Lubolz
Dorfgemeinschaftshaus Lubolz, Mühlenweg 10
barrierefrei
11
Treppendorf
Feuerwache Treppendorf, Heideweg 30
barrierefrei
12
Neuendorf
Feuerwache Neuendorf, Neuendorfer Dorfstr. 12A
barrierefrei
13
Steinkirchen
Feuerwache Steinkirchen, An der Feuerwache 9
barrierefrei
14
Radensdorf
Sportstätte Radensdorf, Radensdorfer Hauptstr. 54
barrierefrei
WAS IST EINE ERST-/ZWEIT-STIMME?
Die Erststimme ist für den*die Wahlkreiskandidat*in.
Bei jedem Bewerber steht der Wohnort und der Beruf dabei. Zudem steht dort, in welcher Partei er ist.
Der Bewerber mit den meisten Stimmen kommt direkt in den Bundestag.Die Zweitstimme ist für die Landesliste (Partei). Unter dem Namen von jeder Partei stehen 5 Namen von Personen. Das sind die ersten 5 Bewerber für diese Partei.
Wenn eine Partei viele Zweit-Stimmen bekommt, dann hat sie mehr Abgeordnete im Bundestag. Man sagt dazu: Sie hat mehr Sitze im Bundestag.DARF ICH MICH ENTHALTEN?
Eine Wahl ist nicht verpflichtend. Jede*r Bürger*in entscheidet selbst über die Teilnahme an der Wahl.
Wenn Sie auf dem Stimm-Zettel kein Kreuz machen, haben Sie niemanden gewählt — Sie haben sich enthalten. Die Stimm-Abgabe ist dann ungültig.
Eine Enthaltung wird bei der Sitz-Verteilung für den Bundestag nicht berücksichtigt. Deshalb ist kein Kästchen für eine Enthaltung vorgesehen.
Nur abgegebene Stimmen sind gültig. Das bedeutet, wenn Sie nur ein Kästchen ankreuzen, dann ist nur das eine Kreuz gültig.WANN IST DIE STIMME UNGÜLTIG?
Bei der Bundestags-Wahl sind diese Stimm-Abgaben ungültig, …
- …, wenn auf dem Stimm-Zettel kein Kästchen angekreuzt ist.
- …, wenn man nicht klar erkennen kann, was der Wähler wählen möchte — z. B., wenn das Kreuz zwischen 2 Kästchen ist.
- …, wenn etwas Zusätzliches auf dem Stimmzettel steht oder mehr als 2 Kästchen ankreuzt sind.
- …, wenn bei der Brief-Wahl der Stimm-Zettel nicht im amtlichen Stimm-Zettel-Umschlag ist.
- …, wenn bei der Brief-Wahl mehrere Stimm-Zettel in einem Umschlag sind, dann gelten sie als ein Stimm-Zettel. Achtung: Die Stimmangabe gilt nur, wenn das Gleiche angekreuzt wurde oder nur ein Zettel ausgefüllt wurde. Bedeutet z. B. die Stimm-Zettel sind ungültig, wenn verschiedene Kästchen angekreuzt wurden.
WAS IST DAS WAHLGEHEIMNIS?
Das Wahlgeheimnis wird geachtet. Daher gilt:
- Es muss Wahl-Kabinen geben, um die Wahlentscheidung geheim zu halten. Niemand darf sehen, was gewählt wird.
- Der Stimm-Zettel muss gefaltet werden, damit man nicht erkennt, was angekreuzt wurde.
- Die Stimm-Zettel müssen in die Wahl-Urne, damit niemand sieht, was gewählt wird und damit niemand weiß, von wem der Stimm-Zettel ist.
- Bei der Brief-Wahl muss der Stimm-Zettel in einen Wahl-Umschlag.
Wenn das Wahl-Geheimnis nicht eingehalten wird, dann kann ein Teil von der Wahl ungültig sein.
Oder es kann die ganze Wahl ungültig sein.DARF EINE ANDERE PERSON FÜR MICH WÄHLEN?
Nein. Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist unzulässig. Eine Ausnahme stellt die Stimmabgabe durch eine "Hilfsperson" dar.
WARUM FEHLT DEM STIMMZETTEL DIE RECHTE OBERE ECKE?
Den Stimmzetteln fehlt die rechte obere Ecke, damit blinde und sehbehinderte wahlberechtigte Personen den Stimmzettel richtig herum in die Stimmzettelschablone einlegen und ihn korrekt ausfüllen können. Die entsprechenden Schablonen werden vom Blinden- und Sehbehindertenverband zur Verfügung gestellt.
WAS MUSS ICH ZUR URNENWAHL MITBRINGEN?
Bringen Sie am Wahltag ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) mit, um sich vor dem Wahlvorstand legitimieren zu können. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht notwendig, erleichtert aber dem Wahlvorstand die Arbeit.
ICH BIN UMGEZOGEN, WO KANN ICH JETZT WÄHLEN?
Wenn Sie zwischen dem 13.01.2025 bis 02.02.2025 umziehen und ummelden, werden Sie nur auf Antrag ins Wahlberechtigtenverzeichnis des neuen Wohnorts aufgenommen. Wenn kein Antrag gestellt wird, bleiben Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis Ihres alten Wohnorts und wählen dort, entweder vor Ort oder per Briefwahl. Ziehen Sie in dieser Zeit innerhalb von Lübben (Spreewald) um oder melden sich nach dem 02.02.2025 um, bleiben Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis des alten Wohnorts und wählen dort, entweder vor Ort oder per Briefwahl.
WAHL-O-MAT
Der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2025 geht am 06. Februar online und soll Wähler*innen helfen, herauszufinden, welche Partei zu ihnen passt. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat das Online-Tool mit Fragen bestückt, welche sich mit aktuellen politischen Diskussionen befassen und gleichzeitig Antworten der zur Wahl stehenden Parteien bereithält.
▼ BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE AUFKLÄRUNG / bpb
INFOS Wahl-O-Mat | bpbVideodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen
EHRENSACHE
AUFRUF WAHLHELFER
Zur Durchführung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 werden Wahlhelfende gesucht. Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) ruft dazu auf, sich beispielsweise als Schriftführer*in oder Beisitzer*in in den Wahllokalen zu engagieren. Rund 110 Personen als Wahlhelfende und mehrere Ersatzpersonen werden benötigt, um den Ablauf der Wahlen und die Auszählung der Stimmen am Wahlabend in den 14 Urnen-Wahllokalen und den vier Briefwahllokalen sicherzustellen. Da mit einer hohen Beteiligung bei den Wahlen gerechnet wird, werden je Wahllokal sechs Wahlhelfende eingesetzt. Zahlreiche Mitarbeitende der Verwaltung werden ebenfalls im Einsatz sein.
Das Engagement am Wahltag wird mit einem Erfrischungsgeld (50 Euro je Helfer*in; 70 Euro je Wahlvorsteher*in) honoriert. Es ist grundsätzlich ein zeitweiser Einsatz (Vormittag/Nachmittag) vorgesehen. Ab 18:00 Uhr werden dann alle Wahlhelfende zur Auszählung gebraucht. Ein wohnortnaher Einsatz wird angestrebt, kann jedoch nicht immer garantiert werden. Anmeldung unter wahlen@luebben.de oder 03546/ 79-2416 und 03546/ 79-2415.
Wir danken bereits jetzt allen freiwilligen Helfer*innen.
▼ INTERESSE? Anmeldung an:
- TELEFON 03546 / 7924 -15; -16
- MAIL wahlen@luebben.de