FÖRDERPROJEKTE

In der Stadt Lübben wird mit Fördermittel gebaut:

Vorhaben: Lübben (Spreewald), Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, Schulwegsicherung


Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) erhält zwei Zuwendungsbescheide für Maßnahmen zur Schulwegsicherung in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße.

Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) hat im Zusammenhang mit der Erschließung des Bebauungsplanes 4.1 Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße die Anbindung des Schulweges an den ÖPNV in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße geregelt und für das Projekt zwei Förderbescheide erhalten:

Mit der Umsetzung eines Bebauungsplanes geht immer die Erschließung des Gebietes einher. Insbesondere wird in Vorbereitung auf den Verkauf von Grundstücken die Erschließung im Ver- und Entsorgungssektor sowie die verkehrliche Erschließung durch die Kommune sichergestellt. Die Entwicklungsabsichten auf dem Bildungscampus an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule fließen in die Projektarbeit des Sachgebietes Tiefbau ein. Der Bau einer neuen Kita und die zukünftige Modernisierung der Grundschule machen die Anbindung des Gehweges und die Herstellung der Haltestellen nötig und stellen eine sichere Wegebeziehung für Schüler*innen her.

Der erste bewilligte Antrag betrifft die Errichtung eines Gehweges in einem Teilstück der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße. Die Arbeiten werden ca. zwei Monate in Anspruch nehmen und voraussichtlich im Juni 2022 beginnen. Der Landesbetrieb Straßenwesen ist Zuwendungsgeber und fördert die Maßnahme mit ca. 75 % der förderfähigen Baukosten.

Die zweite Förderung betrifft den Bau von zwei barrierefreien Bushaltestellen inkl. der Schaffung von Fahrgastunterständen. Die Maßnahme wird gleichzeitig mit der Errichtung des Gehweges an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße beginnen und ebenfalls ein Baufenster von zwei Monaten in Anspruch nehmen. Die Zuwendung erfolgt durch den Landkreis Dahme-Spreewald und beträgt bis zu 80% der förderfähigen Baukosten, jedoch maximal 15.000€ je Bushaltestelle der Kategorie C2.

 MASSNAHMEN

  • 1. TEILOBJEKT: ERRICHTUNG GEHWEG

    Zuwendung des Landes Brandenburg gemäß den Grundsätzen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul-und Spielwegsicherung

    • Baubeginn: 06/2022
    • Bauzeit: 2 Monate

    Art und Umfang der Hauptleistungen:

    • 82 m² Asphaltdeckschicht fräsen und erneuern
    • 45 m Rohrrigole mit Kiesummantelung
    • 55 m Hochbordsteine
    • 323 m² Betonsteinpflaster
    • 285 m Rasenkantensteine
    • 29 m Mauerscheiben

    Folgende Gewerke sind zu erbringen:

    • Baustelleneinrichtung
    • Arbeitsstellen- und Verkehrssicherung
    • Abbruch- und Demontagearbeiten
    • Straßen- und Wegebauarbeiten
    • Bauarbeiten für Straßenentwässerung
    • Landschaftsbauarbeiten, hier Rasen
    • Bau einer Straßenbeleuchtung
    • Zaunarbeiten
    • Markierung und Beschilderung

    Die Zuwendung erfolgt durch den Landesbetrieb Straßenwesen und beträgt ca. 75% der förderfähigen Kosten.

  • 2. TEILOBJEKT: ERRICHTUNG ZWEIER BARRIEREFREIER HALTESTELLEN

    Zuwendung des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS) gemäß der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die Infrastruktur des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im LDS (OPNV-Förderrichtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.2021 (Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewaid Nummer 06 vom 24.02.2021)

    • Baubeginn 06/2022
    • Bauzeit: 2 Monate

    Art und Umfang der Hauptleistungen:
    Bau von zwei barrierefreien Bushaltestellen in 15907 Lübben (Spreewald), Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße. Geplant ist die Schaffung zweier barrierefreier Auftrittsflächen nebst Fahrgastunterstände. Die Maßnahme dient der Schulwegsicherung (Grundschule/geplanter Bildungscampus)

    • 2 Haltestellen je 12 m lang
    • 28 m Kasseler Borde
    • 14 m Rasenkantensteine
    • 20 m² taktiles Orientierungspflaster
    • 64 m² Betonsteinpflaster / -platten
    • 14 m Mauerscheiben

    Folgende Gewerke sind zu erbringen:

    • Abbruch- und Demontagearbeiten
    • Haltestellenbauarbeiten
    • Fahrgastunterstand

    Die Zuwendung erfolgt durch den Landkreis Dahme-Spreewald und beträgt bis zu 80% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 15.000€ je Bushaltestelle der Kategorie C2.

Die öffentliche Bekanntmachung zur Vergabe der Bauleistung erfolgt ab dem 17.03.2022 über den Vergabemarktplatz.



Plan ©Ingenieurbüro KISTERS GmbH