FÜHRERSCHEIN UMTAUSCHEN


Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die nächste Frist ist der 19. Januar 2025.

FÜHRERSCHEINE VOR 31.12.1998

Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr der Person, die den Führerschein besitzt, entscheidend:

geboren

Umtauschen bis

vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

 

FÜHRERSCHEINE AB 01.01.1999

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr:

ausgestellt am

Umtauschen bis

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

 

BESONDERER HINWEIS
Wer vor 1953 geboren wurde, hat immer Zeit bis 19. Januar 2033, egal, wann der Führerschein ausgestellt wurde.

EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

  • aktueller Führerschein
  • ein gültiges Personaldokument
  • aktuelles biometrisches Passbild

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig. Die Antragsannahme kann auch persönlich im Bürgerbüro der Stadt Lübben (Spreewald) zu den offiziellen Öffnungszeiten oder alternative mit vorheriger Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Die Bearbeitung erfolgt in den Führerscheinstelle Lübben in der Weinbergstr. 30.

BÜRGERBÜRO

  • MAIL buergerbuero@luebben.de
  • TELEFON 03546 79-2505; -2506; -2507; -2508