FÜTTERUNGSVERBOT VON FREILEBENDEN KATZEN


Sehr geehrte Bürger/innen der Stadt Lübben (Spreewald), 

wie in jeder anderen Region sind sie auch bei uns zu finden: Katzen. Katzen, die ausgesetzt oder verlassen wurden; Katzen, die verwildert sind; Katzen, die sogleich in Freiheit geboren wurden, oder einfach nur Katzen, von denen niemand so richtig weiß, wo sie denn hingehören oder bei denen nur Mutmaßungen über den Besitzer angestellt werden können.

Natürlich muss man sich auch um diese Tiere kümmern, ABER auf die richtige Weise:

  • Wer ist für diese Katzen verantwortlich?
  • Und was ist zu tun, wenn eine Katze aufgefunden wird?
  • Wie helfe ich einer gefundenen Katze?

Zunächst sollte man versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen, denn nicht jede umherstreunende Katze ist gleich herrenlos. Wenn der Besitzer nicht festzustellen ist, ist das Ordnungsamt der Stadt Lübben (Spreewald) zu informieren. Dieses zieht dann gegebenenfalls den örtlichen Tierschutzverein oder das Tierheim zur Hilfe hinzu.

Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Tiere auszusetzen oder zu verlassen. Ausgesetzte oder verlassene Tiere sind dem Veterinäramt des Landkreises zu melden oder es ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Ganz wichtig: Füttern Sie keine fremden Katzen!


WARUM SOLLTE MAN KEINE FREMDEN KATZEN FÜTTERN?

  1. Wer eine herrenlose Katze füttert, dem fällt automatisch die Verantwortung für diese herrenlose Katze zu, mit allen Pflichten. Sie sind also für die Versorgung mit Futter, Kastration, andere Tierarztkosten usw. verantwortlich. Überlegen Sie sich gut, ob Sie sich das leisten können und möchten.
  2. Durch eine Katzenfütterung von Privatpersonen werden immer mehr Katzen angelockt. Oft auch Katzen aus der Nachbarschaft, die keine Hilfe benötigen. Nur durch genaue Beobachtung kann man freilebende Katzen von einem Freigänger mit einem Zuhause unterscheiden.
  3. Bereitstehendes Futter und Futterreste locken Schädlinge, wie Ratten, Füchse, Waschbären und Marder an, die vor allem in Wohngebieten große Schäden anrichten können.

Aus fehlgeleiteter Tierliebe haben viele Menschen Mitleid mit den Katzen. Aber mit dem Füttern tun sie den Katzen keinen Gefallen, im Gegenteil: Mit der Fütterung sorgen sie letztendlich nur für die weitere Verwilderung der Katzen, für deren Vermehrung und damit für mehr Katzen, die im Elend auf der Straße leben müssen.

Wichtig ist es deshalb, die Katzenpopulation in Grenzen zu halten, denn aus mehr herrenlosen Tieren werden auch mehr hungrige und kranke Tiere, die es zu versorgen gilt.

Überlassen Sie diese Aufgabe bitte den Kommunen, die für eine Bestandskontrolle sorgen, denn herrenlose Katzen, die gar nicht erst geboren werden, müssen auch nicht leiden.

Bitte denken Sie auch immer an Ihren eigenen Stubentiger. Nicht selten wird die eigene Katze von Fremdkatzen verletzt oder verjagt, wenn herrenlose Katzen auf einem Grundstück oder in dessen Nähe Futter erhalten.

WARUM KOMMEN NICHT ALLE KATZEN INS TIERHEIM?

Eine Katze, die über längere Zeit in Freiheit gelebt hat, lässt sich nicht mehr an ein Leben in häuslicher Gemeinschaft gewöhnen. Sie können auch über ein Tierheim nicht mehr vermittelt werden, da sie Menschen gegenüber nicht zugänglich sind. Da sie keine Vermittlungschancen haben, müssten sie den Rest ihres Lebens im Tierheim verbringen. Hier würden sie aber nur leiden. Nur sehr junge Katzen lassen sich noch an ein Zusammenleben mit dem Menschen gewöhnen. Die Jungtiere und Katzen, die noch nicht lange ohne Halter leben, die also noch an den Menschen gewöhnt sind, können im Tierheim aufgenommen werden, um sie in ein schönes Zuhause weiterzuvermitteln.

Auch verletzte Katzen werden im Tierheim umsorgt. Wenn Sie eine verletzte Katze finden, verständigen Sie bitte umgehend das zuständige Ordnungsamt. Ist dieses nicht zu erreichen, hilft Ihnen die Polizei.

 

Ihr Ordnungsamt