Das Ordnungsamt der Stadt Lübben (Spreewald)/ Lubin (Błota) möchte aus aktuellem Anlass auf die am 01. Juli 2024 in Kraft getretene Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung – HundehV) vom 24. Juni 2024, hinweisen: Mit Wirkung vom 01.Juli 2024 ist eine neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg in Kraft getreten. Gleichzeitig verliert die Hundehalterverordnung vom 16. Juni 2004 ihre Gültigkeit.
Was bedeutet das für Sie als Hundehalter? Hier eine Kurzfassung der Veränderungen:
- Es erfolgt nur noch die Unterteilung in (nichtgefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.
- Die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht gilt nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab 20 Kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde. Die Anzeige aller Hunde ist nun gegenüber den Ordnungsbehörden vorzunehmen.
- Festgelegt wurde, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind.
- Ein Nachweis über die Zuverlässigkeit (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) ist nur noch bei gefährlichen Hunden zu erbringen.
- Generell gibt es keine Listenhunde mehr, sondern die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens. Ein Hund wird zukünftig als gefährlich eingestuft, soweit dies die Prüfung der örtlichen Ordnungsbehörde ergibt. Hunde, welche nach altem recht rein wegen der Rassezugehörigkeit als gefährlich galten, gelten mit Inkrafttreten der neuen Verordnung, also ab dem 01.07.2024, als nicht mehr gefährlich!
- Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang bleiben weiterhin bestehen.