INFORMATION ZUR GRUNDSTEUER AB 01. JANUAR 2025


Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) informiert im Zuge der Grundsteuerreform über die spätere Versendung der 
Abgabenbescheide für das kommende Jahr 2025.

Im Rahmen der Grundsteuerreform waren alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgefordert, ihre Immobilienwerte durch das Finanzamt überprüfen zu lassen. Die daraus resultierenden Messbescheide bilden die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt Lübben (Spreewald). Da der Stadtverwaltung bislang nicht alle Messbescheide vorliegen, verzögert sich die Bescheiderstellung für die Grundsteuer A und B. Die Versendung der Bescheide wird voraussichtlich erst im 2. Quartal 2025 erfolgen. Damit verschiebt sich auch die Fälligkeit des ersten Zahlungstermins. Die neue Fälligkeit wird individuell im Bescheid mitgeteilt. Wichtig: Die Grundsteuerpflicht bleibt dennoch ab dem 01. Januar 2025 für das gesamte Jahr bestehen.

Zusätzlich betrifft die Verzögerung auch die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025. Die Stadtverwaltung bittet um Ihr Verständnis.