REISEPASS FÜR KINDER


Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Zum 1. Januar 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

FAQ

  • WARUM WERDEN KINDERREISEPÄSSE ABGESCHAFFT?

    Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses erheblich ein.

  • WIR HABEN NOCH EINEN GÜLTIGEN KINDERREISEPASS FÜR UNSER KIND. WIRD DER JETZT UNGÜLTIG?

    Nein. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden.

    Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung oder die Berichtigung des Wohnorts, der Augenfarbe oder der Größe sind ab dem 01. Januar 2024 nicht mehr möglich.

    GRÜNDE

    Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

    Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden.1

    Alle deutschen Reisepässe mit dem ICAO-Symbol auf der Vorderseite des Einbandes sind weltweit verwendbar.  

    Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

    BITTE BEACHTEN SIE

    In einige Staaten (z. B. in die USA) kann man als Tourist nur dann visumfrei einreisen, wenn der Reisepass mehrere Jahre gültig ist. Kinderreisepässe können nur dann zur Einreise in die USA verwendet werden, wenn zusätzlich ein Visum enthalten ist.

  • WAS IST BEI REISEDOKUMENTEN FÜR SÄUGLINGE/KLEINSTKINDER ZU BEACHTEN?

    Das Gesicht von Säuglingen und Kleinstkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen" Aussehen gesprochen werden kann.

    Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen.1

    Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

    Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene

    1  vgl. Artikel „Häufige Fragen und Antworten zu Pässen“ auf der Internetseite des BMI (siehe Link)

Ausführliche und weitere Informationen finden Sie auf der BMI-Internetseite: