WINTERDIENST


Die Wintersaison geht wieder los. Zwar freuen sich die Lübbener*innen, insbesondere die Kleinsten, wenn es mal wieder schneit, allerdings gibt es auch Wichtiges zum Winterdienst und zur Straßenreinigung zu beachten. Das Ordnungsamt der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) informiert über die Pflichten und Aufgaben zum Winterdienst.
In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lübben (Spreewald) werden Prioritäten zu Räum- und Streumaßnahmen, aber auch die Übertragung von Winterdienstpflichten auf Anlieger im Stadtgebiet und den Ortsteilen geregelt. Die Satzung können Sie unter luebben.de einsehen. Grundsätzlich werden die Aufgaben zum Winterdienst durch die Stadt Lübben (Spreewald) beauftragt und zwischen dem Baubetriebshof der Stadt sowie den Einwohner*innen aufgeteilt. Es gilt gemeinsam knapp 50 km Straßen und gut 20.000 m² Parkplatzfläche vom Schnee zu befreien und zu sichern. Hinzu kommen 69 Bushaltestellen an 43 Standorten, Straßenquerungen, Radwege, Gehwege u. v. m.

▼ WELCHE PFLICHTEN HABEN DIE EINWOHNER*INNEN?

Laut Straßenreinigungssatzung wird die Reinigung der Straßen und somit der Winterdienst den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt:

  • Gemeinsame Rad- und Gehwege müssen auf einer Breite von 1,50 Metern beräumt werden.
  • Auf den Straßen, die nicht über einen Gehweg verfügen, ist ein 1,50 Meter breiter Streifen zu beräumen.
  • Der Schnee sollte – nach Möglichkeit – auf den Gehwegrand
  • Die Einläufe und Rinnen in die Entwässerungsanlage und die Hydranten sind von Eis und Schnee zu befreien.
  • Parkbuchten sollten nicht zugeschoben werden.
  • Von Schneepflügen zugeschobene Einfahrten sollten erneut beräumt werden.
  • Die Räumpflicht gilt von 07:00 bis 20:00 Uhr, am Wochenende von 08:00 bis 20:00 Uhr.
  • Bei Bedarf ist mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.
  • Zum Streuen sollen nur abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt verwendet werden.

WICHTIGER HINWEIS
Der Umfang des Winterdienstes richtet sich nach den Reinigungsklassen. Diese sind in der Satzung für die entsprechenden Straßen (inkl. Straßenverzeichnis) einsehbar.

  • REINIGUNGSKLASSE I
    Anliegender Eigentümer:
    Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst
    Gemeinde: Reinigung der Fahrbahnen, gemeinsamen Rad- und Gehwege, Gossen und Parkspuren nach Bedarf; Winterdienst auf der Fahrbahn und den gemeinsamen  Rad- und Gehwegen 

  • REINIGUNGSKLASSE II
    Anliegender Eigentümer: Reinigung der Rad- und Gehwege sowie Gossen einschließlich Winterdienst
    Gemeinde: Reinigung der Fahrbahn und Parkspuren; Winterdienst auf der Fahrbahn (nachrangige Beräumung bzw. Abstumpfung, wenn alle Straßen der Reinigungsklasse I beräumt bzw. abgestumpft sind)

  • REINIGUNGSKLASSE III
    Anliegender Eigentümer: Reinigung der Rad- und Gehwege sowie Gossen einschließlich Winterdienst Gehweges; Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst
    Gemeinde: Winterdienst auf der Fahrbahn (nachrangige Beräumung bzw. Abstumpfung, wenn alle Straßen der Reinigungsklassen I und II beräumt bzw. abgestumpft sind) 

  • (!) REINIGUNGSKLASSE IV (!)
    Anliegender Eigentümer: Reinigung der Fahrbahnen, Rad- und Gehwege sowie Gossen; Winterdienst auf den Rad- und Gehwegen Gemeinde: kein Winterdienst auf der Fahrbahn

Wir danken allen Einwohner*innen für die Mithilfe.

▼ WELCHE PFLICHTEN HAT DIE KOMMUNE?

Die Pflichten der Kommunen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Grundsätzlich müssen die Kommunen zuerst verkehrswichtige Straßen und gefährliche Stellen beräumen bzw. beräumen lassen. Dazu gehören verkehrsreiche Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen und dabei insbesondere scharfe Kurven, Gefällstrecken und unübersichtliche Kreuzungen. Erst wenn diese Bereiche abgearbeitet und die erforderlichen Kapazitäten vorhanden sind, können weitere Straßen beräumt werden.

Es kann immer wieder dazu kommen, dass Räumfahrzeuge vom Schnee befreite Grundstückseinfahrten wieder zuschieben, da das Schneeschild zum Fahrbahnrand gedreht sein muss. Das Anheben des Schneeschildes vor einer Einfahrt ist nicht möglich. Die wieder zugeschobene Fläche sollte erneut vom Anlieger beräumt werden.

ACHTUNG: 

Die Regelung zum Winterdienst in der Stadt Lübben ist in der Straßenreinigungssatzung verankert. Der Umfang des Winterdienstes ist in vier Reinigungsklassen eingestuft. Diese sind ebenfalls in der Satzung für die entsprechenden Straßen einsehbar und auf der Website luebben.de nachzulesen. 

 ▼ AUS LIEBE ZUR UMWELT

Als staatlich anerkannter Erholungsort möchte die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) eindringlich auf die Verwendung von Streumitteln zum Schutz der Fauna und Flora hinweisen. Streusalz verursacht ökologische und ökonomische Schäden. Für Natur und Tiere sind salzfreie Streumittel wie Split, Sand oder Kies besser geeignet. Im Handel gibt es Produkte, die vom Umweltbundesamt getestet wurden und mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel – weil salzfrei“ versehen sind. Das Streugut kann später zusammengefegt und wiederverwendet werden.  

▼ ZAHLEN

Durch die Stadt beauftragte Winterdienste räumen und streuen:

  • 11,308 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
  • 29,155 km Gemeindestraßen mit Kies
  • 8,769 km Gemeindestraßen mit Salz
  • 10 Parkplätze mit einer Fläche von 21.214,00 m² mit Kies

Der Baubetriebshof (BBH) bedient

  • 69 Bushaltstellen an 43 Standorten
  • 44 Stellflächen für Behinderte
  • sämtliche Querungen an Ampelkreuzungen, Kreisverkehren, Überwegen und sonstigen Querungen
  • kommunale Radwege innerhalb und außerhalb der Ortslage
  • kommunale Gehwege gemäß Satzung
  • Flächen im Rahmen der Anliegerpflichten der Stadt nach Auftrag
  • Als Streumittel wird Kies oder Splitt eingesetzt. Hierzu wurden im Herbst 75 t Kies und 81 t Splitt eingelagert
  • Außerhalb der Arbeitszeit des BBH sind sechs Mitarbeiter in Rufbereitschaft und mit fünf Fahrzeugen im Einsatz
  • Während der Arbeitszeit werden sie durch weitere Mitarbeiter unterstützt.