Stadtanzeiger & Amtsblätter

Hier finden Sie das aktuelle Amtsblatt sowie den aktuellen Stadtanzeiger:

Sie suchen eine ältere Ausgabe? Weiter unten finden Sie das Archiv.

WICHTIGE INFORMATION ZUR ÄNDERUNG DER VERTEILUNG SEIT 01.01.24
Bei der Verteilung von Amts- und Mitteilungszeitungen über die Deutsche Post AG werden im Austausch mit der Bundesnetzagentur die Richtlinien für Zeitungen, die werbefinanziert sind, regelmäßig überprüft. Bürger*innen haben ein Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf unadressierte POSTAKTUELL-Sendungen – dazu zählt auch der Stadtanzeiger. Um das Selbstbestimmungsrecht auszuüben, nutzen Bürger*innen den Sperrvermerk am Briefkasten: "Keine Werbung". Liegt ein solcher Sperrvermerk vor, wird seit dem 01. Januar 2024 der Stadtanzeiger nicht mehr zugestellt. Dies betrifft in Lübben derzeit 1.800 Haushalte.

Es bestehen vier Möglichkeiten, um den Stadtanzeiger ab 1. Januar weiterhin zu erhalten:
1. Aufkleber „Keine Werbung“ vom Briefkasten entfernen, um Stadtanzeiger mit Amtsblatt weiterhin postalisch zu erhalten.
2. Auslage des Stadtanzeigers mit Amtsblatt zum Mitnehmen im Rathaus, bei der TKS, LWG und SÜW.
3. Online lesen auf luebben.de.
4. Mail-Abo: Anmeldung unter pressestelle@luebben.de unter Angabe des Namens, Vornamens, Wohnortes sowie der E-Mail-Adresse.

Wir bitten um Verständnis.
Ihre Stadtverwaltung


RICHTLINIEN UND TERMINE

  • ALLGEMEINE RICHTLINIEN

    Das Amtsblatt/der Stadtanzeiger der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) und ihrer Ortsteile dient in erster Linie der Vermittlung amtlicher Bekanntmachungen, sowie sonstiger Mitteilungen der Verwaltung und deren Stadtgesellschaften und Kulturinstitutionen. Darüber hinaus werden Veröffentlichungen von Vereinen, Kirche, aus der Kultur, den Kindertages- und Schuleinrichtungen, sowie den Ortsteilen kostenfrei abgedruckt. Für die Veröffentlichung dieser Nachrichten gelten die folgenden Regelungen, wobei grundsätzlich kein Anrecht auf Abdruck besteht. Nicht im Amtsblatt abgedruckt werden Texte, Leserbriefe, Fotos sowie Grafiken, die die Ehre einzelner Personen oder Personengruppen angreifen, gegen gesetzliche Vorschriften und gute Sitten verstoßen sowie vom Umfang und der Häufigkeit der kostenlosen Veröffentlichung das für die Verwaltung zumutbare Maß übersteigen.

  • ERSCHEINUNGSTERMINE & REDAKTIONSSCHLUSS

    Sie haben einen Beitrag für den Stadtanzeiger? Senden Sie uns Ihre Beiträge in digitaler Form bis zum jeweiligen Redaktionsschluss an pressestelle@luebben.de. Beiträge, welche nach dem Redaktionsschluss eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.


    TERMINE 2024

    AUSGABE

    REDAKTIONSSCHLUSS

    ERSCHEINUNGSTERMIN

    November 2024

    Di 22.10.2024

    Fr 08.11.2024

    Dezember 2024

    Di 19.11.2024

    Fr 06.12.2024

    Januar 2025

    Mo 09.12.2024

    Fr 10.01.2025

  • ERSCHEINUNG & ABO

    Das Amtsblatt/der Stadtanzeiger geht den Lübbener Haushalten zu und ist im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), Poststraße 5, Poststelle-Vermittlung, 15907 Lübben erhältlich.
    Es kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement von der Stadt Lübben(Spreewald)/Lubin (Błota) unter eben genannter Adresse bezogen werden.

    DIGITALES ABO
    Es besteht die Möglichkeit, den Stadtanzeiger inkl. Amtsblatt kostenfrei & digital zu abonnieren. Per E-Mail erhalten Sie monatlich die aktuellsten Ausgaben. Eine Aufnahme in den Verteiler ist dafür zwingend:

    ANMELDUNG FÜR DAS DIGITALE ABO

    • Mail an pressestelle@luebben.de unter Angabe von Namen, Vornamen, Wohnort, E-Mail-Adresse
    • DSGVO: Die Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck des Abonnements Stadtanzeiger/Amtsblatt der Stadt Lübben (Spreewald) verwendet. Die Verwendung der Daten für andere Zwecke oder Dienstleistungen, insbesondere Werbung ist ausgeschlossen. Mit schriftlicher Kündigung des Abonnements per Mail an pressestelle@luebben.de löscht die Stadt Lübben (Spreewald) unverzüglich die personenbezogenen Daten.
  • DATENEINREICHUNG TEXT & BILD

    Die Texte sollten grundsätzlich in digitaler Form eingereicht werden. 

    VORGABEN TEXT

    • unter Angabe der Autor*innen
    • max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen
    • Aufbau des Textes: Überschrift 1, Unterüberschrift 2, Text, Kontakt
    • Terminformatierungen: xx.xx. | xx:xx Uhr | Ort
    • Kontaktangaben: INSTITUTION, ANSCHRIFT, ANSPRECHPARTNER, TELEFON, MAIL

      Die Redaktion behält sich vor, Texte zu kürzen und zu redigieren.

    VORGABEN BILD

    • unter Angabe des Urhebers/der Bildrechte
    • Dateiformat: tif, jpg
    • Auflösung: mind. 300 dpi
    • Sollten Personen abgedruckt werden, sind diese mit Vor- und Zunamen zu bezeichnen

    DATEIVORGABEN

    • offene Textdateien im Word-Format (.doc oder .docx)
    • keine PDF-Dateien!
  • URHEBER- & PERSÖNLICHKEITSRECHTE

    Durch den Akt der Weitergabe von Texten, Fotos und Grafiken an die Redaktion bestätigt der Einsender, dass:

    • er die Urheberrechte bzw. die Veröffentlichungsrechte der entsprechenden Abbildungen und Texte besitzt.
    • das „Recht am eigenen Bild“ der abgebildeten Personen gewahrt bleibt und der Abdruck möglich ist.

      Text und Abbildungen müssen mit den jeweiligen Urhebern durch den Einsender kenntlich gemacht werden.

  • ABDRUCK BEZAHLTER ANZEIGEN

    Nachrufe, Danksagungen, Glückwünsche und generelle Werbung von Institutionen, Personen oder Firmen können nur in Form bezahlter Anzeigen veröffentlicht werden. Das Presse- und Wettbewerbsrecht sind zu beachten.

    KONTAKT FÜR ANZEIGENANNAHME
    LINUS WITTICH Medien KG
    04916 Herzberg (Elster), An den Steinenden 10
    Karin Jach, Medienberaterin
    MAIL karin.jach@wittich-herzberg.de
    TELEFON 0171-1524571

  • SONSTIGE HINWEISE ZU VERÖFFENTLICHUNGEN

    NACHRICHTEN VON POLITISCHEN PARTEIEN UND BÜRGERINITIATIVEN
    Wahlwerbungen sind nur als kostenpflichtige Anzeigen zulässig. Inhalt und Ausführung der Anzeigen unterliegen der Einhaltung der Grundsätze der politischen Kultur.

    KIRCHLICHE NACHRICHTEN
    Es werden die Termine aller Kirchen sowie zugelassenen Konfessionen veröffentlicht. Predigten, Hirtenbriefe sowie Gedanken und Stellungnahmen zu kirchlichen und weltlichen Themen bleiben unberücksichtigt.

    VERANSTALTUNGEN
    Veranstaltungsankündigungen können in der Rubrik "Kultur" veröffentlicht werden, wenn Sie das öffentliche Interesse der Stadt Lübben wahren.

    LESERBRIEFE & NACHRUFE
    Es werden grundsätzlich keine Leserbriefe und Nachrufe abgedruckt.

ARCHIV

Die Ausgaben aus den letzten Jahren finden Sie hier oder unter Sammlung online (luebben.de).