Lärmaktionsplan

4. STUFE DES LÄRMAKTIONSPLANS

Öffentlichkeitsbeteiligung | 13.05.2024 bis 09.06.2024

Der Lärmaktionsplan der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) wurde erstmals 2008 aufgestellt. Er ist im Abstand von fünf Jahren zu evaluieren, bei Bedarf fortzuschreiben und ggf. zu erweitern. Zuletzt geschah dies mit der dritten Bearbeitungsstufe im Jahr 2019. In diesem Jahr geht die Fortschreibung in die 4. Phase. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen:

  • WAS IST EIN LAP?

    Ein Lärmaktionsplan (LAP) ist ein Planungsinstrument zur Reduzierung von Umgebungslärm und Erhalt von ruhigen Gebieten in Städten und Ballungszentren. Sein Ziel ist es lärmbedingte gesundheitsschädliche Auswirkung auf die Einwohner einer Stadt zu verhindern. Eine nachhaltige Lärmminderung trägt somit auch zu einer gesteigerten Lebensqualität aller Bewohner der Stadt Lübben (Spreewald) und ihrer Gäste bei. Der Lärmaktionsplan der Stadt Lübben beinhaltet dabei generell keine Betrachtungen zu den Haupteisenbahnstrecken im Stadtgebiet, da diese seit 2015 in einer eigenen Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes berücksichtigt werden.

  • WARUM EIN LAP?

    Die Stadt Lübben ist auf Basis der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments sowie § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Ursächlich hierfür sind mit der B87 und der B115 zwei im Stadtgebiet vorhandene Hauptverkehrsstraßen mit einer jeweiligen Belastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (ca. 8.000 Kfz/Tag).

  • WO UND WANN?

    Der Lärmaktionsplan der Stadt Lübben (Spreewald) ist für das gesamte Gebiet der Stadt Lübben aufzustellen. Erstmalig wurde dieser im Jahr 2008 erarbeitet und zuletzt mit der dritten Bearbeitungsstufe im Jahr 2019 fortgeschrieben. Dabei gilt, dass LAPs im Abstand von fünf Jahren zu evaluieren, bei Bedarf fortzuschreiben und ggf. zu erweitern sind.

  • WAS IST JETZT?

    Aktuell befindet sich der LAP in der Fortschreibung. Der Entwurf der 4. Stufe des LAP liegt hier vor. Auf Grund der seit der letzten Fortschreibung andauernden Baumaßnahmen auf der B 87 im Bereich „An der Kupka“ und deren Auswirkungen auf Verkehrsmenge und –fluss im gesamten Stadtgebiet ist jedoch eine realitätsnahe Untersuchung der verkehrsbedingten Emissionen nicht abschließend möglich. Eine aussagekräftige Verkehrserhebung ist erst nach Fertigstellung der Maßnahmen und Normalisierung der Verkehrssituation, also im Vorfeld der nächsten Fortschreibung, sinnvoll. Vor diesem Hintergrund erfolgt die aktuelle Fortschreibung ausschließlich im vereinfachten Berichtsformat.

  • WER? - ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG

    Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplans soll allen Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 47d (3) BImSchG die Möglichkeit gegeben werden, Lärmschwerpunkte sowie Ruheräume im Stadtgebiet zu benennen und bei der Überprüfung des Lärmaktionsplans und dessen Maßnahmen mitzuwirken. Hierfür wird der Berichtsentwurf mit seinen Anlagen vom 13.05.2024 bis einschließlich 09.06.2024 im Internet veröffentlicht und zusätzlich werden die Unterlagen im genannten Zeitraum zu den Öffnungszeiten sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 03546 / 79-2203 im Flur des Fachbereichs III – Bauen & Stadtplanung, Dachgeschoss der Stadtverwaltung Lübben, Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald), zur Einsichtnahme bereitgestellt.

    Während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Lübben Anregungen und Hinweise abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch an
    stadtplanung@luebben.de gesendet werden, können aber auch auf anderem Weg, z. B. postalisch an die o. g. Adresse oder telefonisch unter der o. g. Nummer, übermittelt werden.

    Die bei der Abgabe einer Stellungnahme ggf. angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage von § 47d (3) BImSchG in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 5 (1) BbgDSG verarbeitet und direkt nach Eingang anonymisiert/gelöscht.

    BETEILIGUNGSZEITRAUM

    • 13.05. ― 09.06.2024
    • Di | 09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
    • Do | 09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
    • Fr | 09.00 – 12.00 Uhr

    HINWEISE AN

    • PER TELEFON 03546 / 79-2203
    • PER MAIL stadtplanung@luebben.de
    • PER POST Stadt Lübben (Spreewald), Fachbereichs III – Bauen & Stadtplanung, Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald)

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