Stadterneuerung

Stadterneuerung

„Die Stadt nämlich (…) ist nicht die Angelegenheit der Städtebauer, sondern der Städtebewohner.
Es ist nicht nur statthaft, sondern Zeitgenossenpflicht, dass sie sich zu Wort melden.“
Max Frisch

Entsprechend diesem Zitat findet Stadtentwicklung und –erneuerung in Lübben stets eng in Abstimmung mit der Bürgerschaft statt. Ob durch Diskussionsprozesse mit Stadtverordneten, Bürgerbeteiligungsprozesse, Wettbewerbe oder Befragungen – die Ideen der Lübbener sind gefragt, wenn es um die Entwicklung ihrer Stadt geht.

Diese hat seit der Wende von 1989 einen rasanten Verlauf genommen. Denn die nahezu komplette Zerstörung der Innenstadt in den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs, verursacht durch die Weigerung des Lübbener Stadtkommandanten die angebotene Kapitulation anzunehmen, war durch den rudimentären Wiederaufbau zu DDR-Zeiten immer noch zu spüren.

Nach der politischen Wende von 1989 machten sich Stadtverwaltung, Politik und Stadtplaner auf, der Stadt wieder eine identitätsstiftende, funktionale Mitte zu geben: Der Marktplatz wurde rekonstruiert und dabei in seiner Ausrichtung gedreht, um genügend Raum für neue Wohn- und Geschäftshäuser (Blockkonzept) zu bieten. Heute pulsiert das neue Herz Lübbens wochentags ebenso wie am Wochenende durch Anwohner, Touristen, Rathaus-Besucher, Geschäftskunden, Restaurantbesucher, Kinogänger und und und. Lübben ist die Stadt im Spreewald geworden.

  • Ab 2019: Förderprogramm Stadtumbau III

    Die Erarbeitung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen städtebaulichen Zielplanung (Stadtumbaustrategie) für das Quartier Lübben-Nord und Gespräche mit den Bewilligungsbehörden haben sich ausgezahlt: seit dem 1.11.2018 ist das Gebiet Lübben-Nord in das Städtebauförderprogramm Stadtumbau III aufgenommen. Das bedeutet, dass jährlich ein Fördermittelantrag gestellt werden kann. Insgesamt sollen für die kommenden 10 Jahre rund 10 Millionen Euro beantragt werden (1/3 Bund, 1/3 Land, 1/3 Stadt).

    Die Umsetzung der in der Zielplanung formulierten Maßnahmen hängt von der Höhe der Fördermittelbewilligungen in den jeweiligen Haushaltsjahren ab und kann nur schrittweise erfolgen. Als eine erste Baumaßnahme ist die abschnittsweise Anlage eines beidseitigen Fuß- und Radweges entlang der Berliner Chaussee geplant. Mit diesem kombinierten Fuß- und Radweg soll das Quartier besser an die Innenstadt angeschlossen werden.


  • 2017 - 2019: Förderprogramm Aktive Stadtzentren II

    Das Stadtzentrum von Lübben (Spreewald) ist auch mit Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) „Mein Lübben 2030“ weiterhin Handlungsschwerpunkt. Mit dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadtzentren (ASZ) I wurde - auf den Zielen des INSEK 2020 aufbauend - bereits in den vergangenen Jahren die Innenstadtentwicklung gestärkt.
    Der Stadtkern Lübbens wurde anschließend in das Folge-Förderprogramm ASZ II aufgenommen. Voraussetzung dafür war eine konzeptionelle Grundlage, die städtebauliche Zielplanung. Diese aus dem INSEK „Mein Lübben 2030“ abgeleitete Zielplanung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) am 22.02.2018 beschlossen.
    Damit können in den kommenden Jahren weiterhin Städtebaufördermittel - nun aus dem Förderprogramm ASZ II - für vorrangig investive Vorhaben in Lübbens Mitte eingesetzt werden.

  • Ab 2013: Förderprogramm Aktive Stadtzentren I

    2013 wurde Lübben in das Förderprogramm ASZ (Aktive Stadtzentren) aufgenommen. Mit den Städtebaufördermitteln aus diesem Programm konnten seitdem weitere investive Vorhaben realisiert werden. Die Gebietskulisse des ASZ-Programms umfasst das Sanierungsgebiet Lübben-Altstadt sowie den eng angrenzenden westlichen und östlichen Innenstadtbereich.

  • 1993 - 2010: Lübben als Sanierungsgebiet

    Voraussetzung für die Festlegung eines Sanierungsgebiets ist die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen.  Diese wurden durch den Sanierungsträger BauGrund (heute DSK) 1990 – 1991 für die Lübbener Innenstadt erarbeitet und mit Beschluss vom 24.01.1991 und vom 26.09.1991 (Erweiterungsbereich nördlich der Post- und Kirchstraße) festgelegt.

    Im Ergebnis wurden folgende bauliche und funktionale Missstände für die Innenstadt Lübbens festgestellt:

    • Erforderlich ist eine Attraktivierung der Aufenthaltsqualität aller städtischen Räume.
    • Erforderlich ist eine Stärkung des gewerblichen und des Dienstleistungssektors.
    • Erforderlich ist der Ausbau des Status Erholungsort.
    • Vorhanden sind Funktionsmängel hinsichtlich des Stadtzentrums.
    • Es besteht ein großes bauliches Entwicklungspotential in der Innenstadt.
    • Es wird eine unzureichende Verkehrsinfrastruktur attestiert.
    • Es bestehen erhebliche bauliche und städtebauliche Mängel (insbesondere existiert ein erheblicher Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf an Gebäuden).
    • Es fehlt die stadtgestalterische Identifikation als Imageträger für den Tourismus.
    • Es gibt eine gravierende Verkehrsbelastung in der Altstadt.

    Mit Wirkung vom 13.08.1993 wurde die Lübbener Innenstadt als Sanierungsgebiet Lübben-Altstadt förmlich festgelegt. Damit war der Weg frei für die weiterführende Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt zu je einem Drittel und für die Anwendung der §§ 136 ff Baugesetzbuch: Das besondere Städtebaurecht. Es gilt nun, mit dem Instrumentarium des Sanierungsrechts die Ziele und Aufgaben aus den Vorbereitenden Untersuchungen umzusetzen.

    Der Rahmenplan ist ein formelles Instrument der Verwaltung zur Steuerung der Stadtentwicklung. In der Rahmenplanung sind die stadtplanerischen Zielsetzungen quartiersweise formuliert. Die 1993 vom Büro GfP erstellte Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet wurde 2000 von demselben Büro fortgeschrieben und 2003 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Fortschreibung wurde erforderlich, da sich wichtige Entwicklungsziele in der Altstadt verändert hatten: z.B. der Rathausstandort, die Form des Marktplatzes und der Bereich des Bebauungsplanes 1a „Innenstadt-Lübben“.

    1996 wurde ein Realisierungs- und Ideenwettbewerb Rathaus / Marktplatz in Lübben ausgelobt. Aufgabenstellung waren die Umgestaltung des vorhandenen Marktplatzes und die Schaffung eines neuen Rathauses. Der Marktplatz soll im historischen Kern wieder zur lebendigen Mitte entwickelt werden. Als Standort für das neue Rathaus war der südliche Marktplatzrand vorgesehen. Im Vorfeld des Wettbewerbs hatte sich eine AG Rathaus mit dem Mikrostandort für das neue Rathaus auseinandergesetzt.

    Im Frühjahr 2000 hat die Verwaltung in Vorbereitung der Neugestaltung des Marktplatzes einen studentischen Wettbewerb an der BTU Cottbus, Lehrstuhl für Städtebau und Entwerfen, initiiert. Die fachliche Leitung und Betreuung der studentischen Arbeiten hat Prof. Heinz Nagler als Inhaber des Lehrstuhls übernommen. Im Ergebnis dessen hat eine Jury aus Stadtverordneten, Verwaltung, Vertretern der BTU und Fachplanern aus elf Arbeiten vier ausgewählt, von denen eine Vorzugsvariante als erster Platz vergeben wurde.

    Voraussetzung für die Erarbeitung des Blockkonzeptes „Marktplatz Lübben“ 2002 war die Grundsatzentscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2001, die historische westliche Baulinie des Marktplatzes um ca. 30 m nach Osten auf die Parzellierungsgrenze des neuen Rathauses zu verlegen. Im Blockkonzept wurden Varianten für den Zuschnitt der zukünftigen 19 Baugrundstücke ermittelt. Es wurden eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen, drei Bauabschnitte gebildet und die erforderlichen Stellplätze im Blockinnenbereich nachgewiesen.

    Der Umsetzungsplan wurde mit der neuen Städtebauförderrichtlinie vom 09.07.2009 eingeführt und für das Sanierungsgebiet Lübben-Altstadt erstmals 2009 erstellt. Der Umsetzungsplan enthält die prioritären Städtebaufördermaßnahmen, die mit den noch in Aussicht gestellten Fördermitteln bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme realisiert werden sollen, im Gegensatz zum Sanierungsplan, der alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen enthält. Mit der Bestätigung des Umsetzungsplanes durch den Fördermittelgeber gelten die darin enthaltenen Maßnahmen als förderfähig. Der Umsetzungsplan der Stadt Lübben wurde 2011 fortgeschrieben und vom Landesamt bestätigt.

Überblick über die Stadterneuerung seit 1990: